Das mexikanische Sozialversicherungsinstitut IMSS hat neue Bestimmungen für die freiwillige Weiterversicherung (Continuación Voluntaria en el Régimen Obligatorio, bekannt als „Modalidad 40“) erlassen. Die am 21. Oktober im Amtsblatt Diario Oficial de la Federación veröffentlichten Regelungen traten am 22. Oktober 2026 in Kraft.
Künftig können Versicherte ihre freiwilligen Beiträge grundsätzlich nur noch auf Grundlage ihres letzten beitragspflichtigen Gehalts vor dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung entrichten. Als Obergrenze gilt dieses Gehalt zuzüglich einer Unidad de Medida y Actualización (UMA). Außerdem ist eine rückwirkende Anmeldung mit entsprechender Nachzahlung von Beiträgen nicht mehr möglich. Die Versicherung beginnt ausschließlich am Tag der Antragstellung. Damit wird die bisherige Möglichkeit, eine deutlich höhere Beitragsbemessungsgrundlage zu wählen, erheblich eingeschränkt.
Bereits bestehende Verträge bleiben bis zum Ende ihrer vereinbarten Laufzeit unverändert gültig. Auch gezahlte Beiträge und anerkannte Versicherungswochen behalten ihre Gültigkeit für die spätere Rentenberechnung.
Das IMSS begründet die vorläufigen Maßnahmen mit der Notwendigkeit, die finanziellen Auswirkungen der Modalidad 40 zu untersuchen. Zudem wies die Staatspräsidentin Claudia Sheinbaum am 22. Oktober darauf hin, dass die Modalidad 40 betrügerisch genutzt worden sei - Rentner hätten damit Bezüge erhalten, die ihnen eigentlich nicht zustanden. Der Schaden gehe in die Hunderte von Milliarden Pesos. Innerhalb von sechs Monaten soll eine detaillierte Analyse vorliegen. Auf dieser Grundlage könnten weitere gesetzliche Änderungen folgen.