Dr. Carolin Antoni
Abteilungsleiterin Trade & Invest und Nachhaltige Entwicklung
+52 55 1500 5900 c.antoni@ahkmexiko.com.mxGerade für international tätige Unternehmen wird eine effiziente, verlässliche und grenzüberschreitend vollstreckbare Streitbeilegung immer wichtiger. Der SGH bietet dafür ein modernes, digitales Verfahren, das speziell auf die Bedürfnisse der Wirtschaft zugeschnitten ist – insbesondere auch für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Streitigkeiten mit mittleren Streitwerten.
Angesiedelt ist der SGH bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) in Berlin. Unter dem Dach des SGH ist die Expertise von 79 inländischen Industrie- und Handelskammern sowie Auslandshandelskammern an 150 Standorten in 93 Ländern vereint.
Der SGH bitet Schiedsverfahren zur Beilegung nationaler und internationaler Streitigkeiten im unternehmerischen Geschäftsverkehr an. Dabei setzt der SGH auf die Expertise erfahrener Schiedsrichter und eine moderne, serviceorientierte Struktur. Gemeinsam mit den IHKs und AHKs wird das Angebot des SGH konsequent weiterentwickelt und ausgebaut.
Der SGH bietet Unternehmen eine schnelle, vertrauliche, digital organisierte und international durchsetzbare Alternative zum staatlichen Gerichtsverfahren. Besonders interessant ist das Verfahren für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen und für Streitfälle, bei denen technisches Fachwissen, Vertraulichkeit und internationale Vollstreckbarkeit wichtig sind.
Der SGH wurde von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) eingerichtet und bündelt die Schiedsaktivitäten der 79 deutschen IHKs. Er ist zudem mit den AHKs an mehr als 150 Standorten in 93 Ländern vernetzt. Das Verfahren steht allen Unternehmen offen.
Entscheidungen sollen in der Regel innerhalb von zwölf Monaten erfolgen. Für dringende Fälle gibt es ein Fast-Track-Verfahren mit einer Verfahrensdauer von bis zu sechs Monaten.
Die Parteien können unter anderem Schiedsrichter, Verfahrenssprache (Deutsch oder Englisch), Schieds- und Verhandlungsort sowie das anzuwendende Recht bestimmen. Bei Streitwerten bis 250.000 Euro entscheidet grundsätzlich ein Einzelschiedsrichter, darüber ein Dreiergremium.
Anders als staatliche Gerichtsverfahren sind die Schiedsverfahren nicht öffentlich. Damit können Betriebsgeheimnisse und sensibles Know-how geschützt werden.
Das gesamte Verfahren – von der Antragstellung bis zum Schiedsspruch – wird über eine digitale Verfahrensplattform abgewickelt. Verhandlungen finden in der Regel per Video statt.
Verbindliche Honorartabellen und begrenzte Kostenerstattungsansprüche sollen die Kosten kalkulierbar machen. Außerdem entfallen zusätzliche Gerichtsinstanzen.
Ein wesentlicher Vorteil für international tätige Unternehmen ist, dass Schiedssprüche aufgrund des New Yorker Übereinkommens von 1958 in 172 Ländern vollstreckbar sind.
Das Angebot richtet sich insbesondere an Unternehmen mit Streitigkeiten aus Kauf-, Liefer- und Werkverträgen, international tätige Unternehmen und Joint Ventures sowie Firmen mit komplexen Projekten etwa im Anlagenbau, in der Infrastruktur oder IT.
Abteilungsleiterin Trade & Invest und Nachhaltige Entwicklung
+52 55 1500 5900 c.antoni@ahkmexiko.com.mxProjektreferentin Trade & Invest
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