Am 3. April 2026 wurde im Amtsblatt (Diario Oficial de la Federación) ein Dekret veröffentlicht, mit dem verschiedene Bestimmungen des Bundesgesetzes zum Schutz des gewerblichen geistigen Eigentums (LFPPI) reformiert, ergänzt und aufgehoben werden. Die Reform bringt wesentliche Änderungen mit sich, die darauf abzielen, das System zu modernisieren, die Innovation zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit Mexikos zu verbessern.
Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren zur Anmeldung von Patenten und anderen gewerblichen Schutzrechten. Es werden Mechanismen eingeführt, die die Bearbeitungszeiten verkürzen und die Verwaltung von Anträgen erleichtern sollen, mit dem Ziel, Innovationen schneller auf den Markt zu bringen.
Darüber hinaus legt die Reform einen besonderen Fokus auf den Technologietransfer, indem sie die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Universitäten und Forschungseinrichtungen fördert. Damit soll das gewerbliche Eigentum nicht nur eine Registerfunktion erfüllen, sondern zu einem aktiven Instrument für wirtschaftliche Entwicklung und Wertschöpfung werden.
Eine weitere wichtige Neuerung ist die Stärkung der Rolle des Mexikanischen Instituts für gewerbliches Eigentum (IMPI), dem erweiterte Befugnisse eingeräumt werden, unter anderem zur Mitwirkung bei Streitigkeiten sowie zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren des Innovationsökosystems.
Im Bereich des Rechtsschutzes werden zudem neue sanktionierbare Tatbestände eingeführt, darunter das sogenannte „Ambush Marketing“ (parasitäres Marketing). Dies stärkt den Schutz der gewerblichen Schutzrechte insbesondere im Kontext großer internationaler Veranstaltungen.
(Dieser Text wurde mit Unterstützung der IA erstellt).