Das mexikanische Finanzministerium (SHCP) hat am 7. August 2026 im Bundesgesetzblatt (Diario Oficial de la Federación) mit dem Acuerdo 115/2026 neue Ausführungsbestimmungen zur Geldwäscheprävention (LFPIORPI) veröffentlicht. Die Reform betrifft insbesondere Unternehmen und Personen, die sogenannte Actividades Vulnerables ausüben. Dazu zählen unter anderem bestimmte Immobiliengeschäfte, der Handel mit Fahrzeugen und hochwertigen Gütern sowie bestimmte professionelle Dienstleistungen.
Die neuen Regeln verschärfen die Compliance-Anforderungen deutlich. Im Mittelpunkt steht künftig ein risikobasierter Ansatz: Betroffene Unternehmen müssen ihre spezifischen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken systematisch analysieren und dokumentieren. Kunden sind mindestens in niedrige, mittlere und hohe Risikokategorien einzustufen. Für Kunden mit erhöhtem Risiko gelten verstärkte Sorgfaltspflichten.
Zudem müssen Unternehmen Beteiligungs- und Kontrollstrukturen nachvollziehen und die letztlich kontrollierende natürliche Person identifizieren. Darüber hinaus sind erwartete Transaktionsprofile von Kunden zu bestimmen und ungewöhnliche Abweichungen zu überwachen.
Weitere Neuerungen betreffen interne Compliance-Handbücher, jährliche Mitarbeiterschulungen sowie technische Systeme zur Überwachung und Zusammenführung relevanter Transaktionen. Vorgesehen ist außerdem eine jährliche Überprüfung der Geldwäsche-Compliance; bei Unternehmen mit hohem Risikoprofil muss diese durch einen qualifizierten unabhängigen externen Prüfer erfolgen.
Die Reform tritt am 30. November 2026 in Kraft. Für einzelne Anforderungen gelten allerdings Übergangsfristen: Die neue Risikomethodik und angepasste interne Richtlinien müssen bis März 2027, erforderliche automatisierte Kontrollmechanismen bis Juni 2027 umgesetzt werden. Die Auditpflicht greift zu einem späteren Zeitpunkt.
Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob ihre Tätigkeiten unter die LFPIORPI fallen und bestehende Compliance-Prozesse an die neuen Anforderungen anpassen.
Die Reform im Bundesgesetzblatt finden Sie hier.