Die mexikanische Steuerbehörde SAT hat die Übergangsfrist für die Manifestación de Valor Electrónica (MVE) erneut verlängert. Nach der am 31. Juli 2026 veröffentlichten dritten vorläufigen Fassung der Änderungen der Allgemeinen Außenhandelsregeln (RGCE) kann das bisherige Verfahren noch bis zum 30. September 2026 genutzt werden.
Ab dem 1. Oktober 2026 soll die elektronische Wertdeklaration jedoch verpflichtend werden. Sie dient der Erfüllung der Vorgaben aus Artikel 59, Abschnitt III, des mexikanischen Zollgesetzes (Ley Aduanera) und muss über die Ventanilla Única de Comercio Exterior Mexicana (VUCEM) übermittelt werden.
Mit der MVE werden die Angaben und Unterlagen zum Zollwert eingeführter Waren künftig digital an die Zollbehörden übermittelt. Für Importeure bedeutet die Umstellung daher nicht nur eine Änderung des Übermittlungsverfahrens: Sie müssen insbesondere sicherstellen, dass die erforderlichen Informationen und Nachweise vollständig vorliegen und ihre internen Prozesse sowie die Zusammenarbeit mit Zollagenten entsprechend angepasst sind.
Die erneute Fristverlängerung verschafft den Unternehmen zusätzliche Zeit für die technische und organisatorische Vorbereitung. Angesichts des nun vorgesehenen verbindlichen Starttermins sollten Unternehmen, die ihre Prozesse noch nicht vollständig auf die MVE umgestellt haben, die verbleibenden Wochen nutzen, um Systeme, Zuständigkeiten und Abläufe zu überprüfen.