Die EU-Stahlverordnung soll die negativen handelsbezogenen Auswirkungen globaler Überkapazitäten auf den europäischen Stahlmarkt begrenzen. Nach ihrem Inkrafttreten wird sie durch mehrere Durchführungsrechtsakte ergänzt, darunter die „Durchführungsverordnung der Kommission zur Festlegung der von Importeuren gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen gegen die negativen handelsbezogenen Auswirkungen globaler Überkapazitäten auf dem Unionsstahlmarkt vorzulegenden Nachweise“.
Der Durchführungsrechtsakt zu den „Melt and Pour“-Anforderungen wird festlegen, welche Dokumente Importeure von Stahlerzeugnissen in die EU vorlegen müssen, um nachzuweisen, in welchem Land der Stahl ursprünglich erschmolzen und vergossen wurde („country of melt and pour“). Diese Anforderung ist ein zentrales Element der neuen EU-Stahlverordnung und soll für mehr Transparenz im Stahlhandel sorgen.
Die Konsultation läuft vier Wochen lang – vom 4. Juni bis zum 2. Juli 2026. Sie richtet sich an Stahlhersteller, Stahlverarbeiter, Händler, Importeure, Branchenverbände und weitere Interessengruppen. Ziel ist es, die praktikabelsten und verlässlichsten Dokumentationsformen zu ermitteln, mit denen sich das Ursprungsland des Erschmelzens und Vergießens von in die EU eingeführtem Stahl wirksam nachweisen lässt.
Nach Abschluss der Konsultation wird die Kommission die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und in die Ausarbeitung des Durchführungsrechtsakts einfließen lassen. Die Verabschiedung ist bis zum 31. August 2026 vorgesehen; in Kraft treten soll die Regelung am 1. Oktober 2026.
Hintergrund
Die EU-Stahlverordnung, die ab dem 1. Juli 2026 gilt, sieht zollfreie Importquoten in Höhe von 18,3 Millionen Tonnen vor. Für Einfuhren, die diese Quoten überschreiten, wird ein Zollsatz von 50 Prozent erhoben. Darüber hinaus wird ein „Melt and Pour“-Regime eingeführt, um die Transparenz im Stahlhandel zu erhöhen.
Die Maßnahmen gelten für Importe aus allen Herkunftsländern. Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind zwar von den handelspolitischen Beschränkungen ausgenommen, unterliegen jedoch ebenfalls den Anforderungen zur „Melt and Pour“-Rückverfolgbarkeit.
Mit der Verordnung soll die europäische Stahlindustrie wirksam vor den Folgen globaler Überkapazitäten geschützt und ihre langfristige Wettbewerbsfähigkeit sowie Nachhaltigkeit gestärkt werden. Die EU begründet die Maßnahme mit dem aus ihrer Sicht nicht tragfähigen Ausmaß der weltweiten Überkapazitäten sowie der zunehmenden Zahl handelspolitischer Schutzmaßnahmen in Drittstaaten, die zu einer Umlenkung von Stahlströmen auf den EU-Markt führen.