Das mexikanische Wirtschaftsministerium hat im Amtsblatt (DOF) eine Änderung der Außenhandelsregeln veröffentlicht und dabei die Regel 2.2.26 BIS eingeführt. Diese sieht eine automatische Einfuhranmeldung für Aluminiumprodukte vor. Die Maßnahme gilt für 42 Zolltarifpositionen der Kapitel 76.01 sowie 76.04–76.09 und 76.16.
Die Anmeldung ist über die digitale Plattform (Ventanilla Digital) einzureichen und muss detaillierte Angaben enthalten, darunter die Zolltarifnummer, Menge, Wert und Ursprungsland der Verhüttung sowie Informationen zum Lieferanten und zu den technischen Eigenschaften der Ware.
Ziel ist eine Verbesserung der Rückverfolgbarkeit von Aluminium, Vermeidung von Handelsumlenkungen, effizienteres Monitoring der Importe und Schutz der nationalen Industrie.