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Das Konsultationsverfahren zum USMCA ist gestartet

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Die mexikanische Regierung lädt zur Abgabe von Meinungen und Empfehlungen zum trilateralen USMCA-Abkommen ein.

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Die mexikanische Regierung lädt interessierte Parteien dazu ein, über das Wirtschaftsministerium (Secretaría de Economía), Kommentare und Empfehlungen zum Funktionieren des Abkommens zwischen den Vereinigten Mexikanischen Staaten, den Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada einzureichen. Dies geschieht im Rahmen des Konsultationsverfahrens, das vom Wirtschaftsministerium als Vorbereitung auf die gemeinsame Revision gemäß Artikel 34.7 des Abkommens durchgeführt wird.

 

Die Frist zur Einreichung von Informationen, Kommentaren oder Empfehlungen beträgt 60 Kalendertage ab dem Datum der Veröffentlichung dieser Mitteilung im Amtsblatt der Föderation (Diario Oficial de la Federación), also ab dem 17. September 2025.

 

Informationen, Kommentare und Empfehlungen können wie folgt eingereicht werden:

 

 Die Unterlagen sind zu richten an: Dirección General comisionada para América del Norte en la Unidad de Negociaciones Comerciales Internacionales de la Subsecretaría de Comercio Exterior.

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