Beide Instrumente des Bundes haben das Ziel, den Zugang zu schwierigen Märkten zu erleichtern und Risiken zu vermindern.
Investitionsgarantien des Bundes
Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen bei ausländischen Direktinvestitionen durch staatliche Investitionsgarantien zum Schutz vor politischen Risiken. Die Verwaltung des Programms sowie die Prüfung der Anträge übernimmt die PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC).
Abgesichert sind unter anderem Risiken wie Enteignung, Krieg, innere Unruhen, Vertragsbruch, Zahlungsembargos, Moratorien sowie Währungs- und Transferrisiken.
Das Programm umfasst Beteiligungen, Aktienkapital ausländischer Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen, Investitionsdarlehen sowie weitere als Investitionen anerkannte Vermögenswerte. Voraussetzung ist, dass die Mittel in klar definierte Projekte fließen und unmittelbar aus Deutschland heraus investiert werden, ohne Einschaltung von Unternehmen oder Niederlassungen in Drittstaaten.
Die Garantien stehen für Investitionen aller Größenordnungen zur Verfügung und lassen sich mit weiteren staatlichen Förderinstrumenten kombinieren, darunter ImpactConnect der KfW DEG.
Weitere Informationen:
Bei Fragen zu den Investitionsgarantien wenden Sie sich gerne an:
Herwig Maaßen
(+49 (0)40 6378 2066)
herwig.maassen@pwc.com
Ilma Johncock
(+49 (0)40 6378 1890)
ilma.johncock@pwc.com
Exportkreditgarantien
Staatliche Exportkreditgarantien (bekannt auch als "Hermesdeckungen") sichern Exporteure gegen wirtschaftlich oder politisch bedingte Forderungsausfälle ab. Das Deckungsangebot erstreckt sich dabei über die gesamte Wertschöpfungskette eines Exportgeschäftes – von der Fertigung über die Lieferung bis zur Bezahlung der letzten Rate. Mit der Durchführung beauftragt ist Euler Hermes.
Durch die Übernahme einer Exportkreditgarantie wird das Risiko eines Zahlungsausfalls zu einem großen Teil auf die Bundesrepublik Deutschland übertragen. Hierfür zahlen die Deckungsnehmer eine risikoadäquate Prämie. Im Falle eines Schadens entschädigt der Bund den Deckungsnehmer in Höhe der gedeckten Forderung (abzüglich eines Selbstbehalts).
Exportkreditgarantien ermöglichen in vielen Fällen erst die Finanzierung eines Geschäfts durch Kreditinstitute. Denn mit dem Bund und seiner erstklassigen Bonität (AAA-Rating Deutschlands) im Rücken sinkt das Kreditrisiko. Das wirkt sich positiv auf die Finanzierungskonditionen aus.
Die Exportkreditgarantien des Bundes stehen grundsätzlich allen Exportunternehmen und exportfinanzierenden Banken mit Sitz in Deutschland zur Verfügung – unabhängig von der Größe des Unternehmens oder der Auftragshöhe. Maßgeblich für die Übernahme einer Exportkreditgarantie sind die Förderungswürdigkeit sowie eine ausreichende Aussicht auf einen schadenfreien Verlauf des Geschäfts (risikomäßige Vertretbarkeit).
Die Exportkreditgarantien kommen nur dort zum Zuge, wo die private Wirtschaft kein entsprechendes oder ausreichendes Absicherungsangebot zur Verfügung stellt. Folglich konzentrieren sie sich auf Exporte in Entwicklungs- und Schwellenländer.
Weitere Informationen:
Bei Fragen zu den Kreditexportgarantien wenden Sie sich gerne an:
Dörthe Arend
(+49 (0)170 123 2046)
doerthe.arend@eulerhermes.com