Einstufung der mexikanischen Kartelle als terroristische Organisationen kann Konsequenzen für Wirtschaft haben

01.03.2025

Auch Unternehmen können davon betroffen sein, dass die US-Regierung die mexikanischen Drogenkartelle als „terroristische Organisationen“ eingestuft hat. Darauf weisen Juristen hin. Sie empfehlen, dass vor allem solche Unternehmen, die sowohl in Mexiko wie auch in den USA aktiv sind, sich kontinierlich über die US-Vorgaben besonders des US-amerikanischen Office of Foreign Assets Control (OFAC) informieren sollten. Dies gilt speziell für solche Unternehmen, die in mexikanischen Risikogebieten mit hoher Kartellaktivität präsent sind.

Konkret: Unternehmen, die Schutzgeldzahlungen in irgend einer Art leisten, könnten deshalb künftig der Finanzierung von gegen die USA gerichteten terroristischen Aktivitäten bezichtigt werden. Das gilt möglicherweise auch indirekt, wenn etwa Firmen, die Teile der Lieferketten sind, solche Zahlungen leisten. Zumindest theoretisch könnte dies neben Schutzgeldzahlungen für einen sicheren Betrieb (auf Spanisch: “derecho de piso”) auch Schutzgeldzahlungen für Warentransporte in Risikoregionen einschließen ("derecho o cuota de paso“). Dies schließt ausdrücklich Zahlungen in virtuellen Währungen mit ein. Folge von Verstößen könnten legale und finanzielle Sanktionen sowie die Schädigung des Rufes der Unternehmen sein.

Wichtig ist es laut der Experten, die Überwachung der Prozesse in Echtzeit zu garantieren, umfassende Prüfungsprotokolle zu implementieren (“enhanced due diligence”) sowie interne Meldemechanismen. Verschiedene Anwaltskanzleien, die Mitglieder der AHK Mexiko sind, bieten hierzu spezielle Beratungsdienstleistungen an, die u.a. auch die Risikoanalyse im Unternehmen sowie die potenzielle Gefahr durch Geschäftsverbindungen mit Dritten umfasst. Bei Interesse fordern Sie bitte bei uns die aktuelle Liste mit den Anwaltskanzleien an:

Björn Lisker, Leiter der Kommunikation
b.lisker(ad)ahkmexiko.com.mx