Verbindliche Compliance-Regeln für Veranstaltungen der AHK Mexiko / CAMEXA

Strikte Compliance mit dem Kartellrecht ist zentrale Voraussetzung und Bestandteil der Arbeit unserer AHK. Die Mitarbeiter der AHK, die Mitglieder der Gremien sowie Teilnehmer an präsenziellen, virtuelllen oder hybriden Veranstaltungen sowie sonstige Dritte werden keine Diskussion, keine Aktivitäten und kein Verhalten aufnehmen, das das jeweils anwendbare Wettbewerbsrecht verletzen könnte.

Insbesondere werden die Mitglieder keinerlei sensible geschäftliche Informationen besprechen, weitergeben oder austauschen. Unzulässig ist in jedem Fall ein Meinungsaustausch mit Beschlüssen, Vereinbarungen oder abgestimmtem Verhalten zu Preisen (d. h. insbesondere Absprachen bezogen auf Preishöhen und/oder sämtliche Preiselemente, z. B. Höchst- oder Mindestpreise, Boni, Rabatte sowie den Zeitpunkt von Preisänderungen) sowie Marktaufteilungen (d. h. insbesondere hinsichtlich Produktion, Bezug oder Absatz von Waren oder Dienstleistungen, regionalen Grenzen und Kunden).

Dies erstreckt sich nicht nur auf Diskussionen in formalen Gremiensitzungen bzw. Meetings und Veranstaltungen aller Art, sondern ebenso auf informelle Diskussionen vor, während oder nach einer Sitzung.

Mit meiner Anmeldung zu / mit meiner Teilnahme an einer Veranstaltung der AHK Mexiko erkläre ich automatisch mein Einverständnis und die strikte Beachtung der mit oben stehenden Compliance-Regelung.