Zoll, Recht und Steuern

Die AHK Mexiko bietet Ihnen verschiedene Dienstleistungen rund um die Themen Zollbestimmungen und Inkasso an und stellt Ihnen Kontakte von Experten für rechtliche Fragen und Steuerthemen zur Verfügung.

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Außergerichtliches Inkasso

Eintreibungsverfahren im Falle einer Nichteinhaltung von Zahlungsverpflichtungen sind in Mexiko zeit- und kostenintensiv und machen nur Sinn bei hohen Anspruchsforderungen. Wir bieten Ihnen als Alternative die Durchführung eines außergerichtlichen Inkassoverfahrens an.

Um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob wir einen konkreten Fall übernehmen können, benötigen wir eine ausführliche Dokumentation über den Fall sowie die Kontaktdaten des mexikanischen Geschäftspartners. Daraufhin prüfen wir, ob das Unternehmen noch existiert oder eventuell bereits Konkurs oder Zahlungseinstellung angemeldet hat. Da man in Mexiko keinen Zugang zu Handelsregisterauszügen hat, kontaktieren wir die Unternehmen anhand der uns übermittelten Daten und prüfen die Situation.

Die Kosten der Überprüfung im ersten Schritt können im Falle einer anschlieβenden Durchführung des auβergerichtlichen Inkassoverfahrens mit dem Honorar hierfür verrechnet werden, wobei sich dieses nach dem Gegenstandswert richtet.

Recht und Steuern

Die AHK Mexiko verfügt über keine eigene Rechtsabteilung. Bei Fragen zu den Themengebieten Recht und Steuern empfehlen wir Ihnen, sich an unsere Mitgliedsunternehmen zu wenden. Gerne lassen wir Ihnen auf Anfrage die entsprechende Liste "Anwaltskanzleien" und/oder "Steuerberater und Buchprüfer" zukommen.

Kontakt:
Iliana Díaz, i.diaz(at)ahkmexiko.com.mx

Importüberprüfung

Mexiko Zollverfahren ist in einer Übergangsphase: Es wird derzeit modernisiert und soll künftig papierlos ablaufen.

Eine Besonderheit ist, dass Importeure ihren Wohnsitz in Mexiko haben und in einem Importeur-Register aufgeführt sein müssen. Somit ist es nicht möglich, Waren unter dem Incoterm DDP einzuführen. Ferner sind Geschenksendungen nicht vorgesehen und auch der temporäre Import ist streng geregelt.

Neben tarifären Importbestimmungen gelten für eine Vielzahl von Waren auch nicht-tarifäre Importbestimmungen. Wir raten vor dem Versand von Waren nach Mexiko dazu, genau zu prüfen, welche Vorschriften zu erfüllen sind, um unliebsame Überraschungen und Verzögerungen bei der Zollabwicklung zu vermeiden. Hierfür bieten wir Ihnen die Importüberprüfung an:

Mexiko unterhält 13 Freihandelsabkommen mit 52 Ländern und gehört zu den offensten Märkten weltweit. Jedes dieser Abkommen sieht spezifische Bedingungen, Zollvergünstigungen und Ursprungsregeln für bestimmte Produkte vor. Die Vorgaben variieren je nach Abkommen voneinander.

Obwohl die mexikanische Regierung seit einigen Jahren konsequent an der Vereinfachung der tarifären und nicht-tarifären Importbestimmungen und an der Modernisierung der Zollabwicklungsverfahren arbeitet, bestehen weiterhin Vorschriften, die bei der Einfuhr von Waren einzuhalten sind. Daher raten wir zu einer Importüberprüfung, die Ihnen einen Überblick über die Bestimmungen für Ihre Produkte gibt (inklusive der aktuellen Zollsätze je nach Herkunftsland, der Berechnung der Zollabgaben in Mexiko, Sonderregelungen etc.).

Ursprungsanalyse

Die in den Freihandelsabkommen vorgesehenen Zollvergünstigungen sind nur dann gültig, wenn die Produkte die Ursprungsregeln des jeweiligen Abkommens erfüllen. Die korrekte Erfüllung dieser Regelungen ermöglicht es beispielsweise, ein Produkt aus der Europäischen Union zollfrei nach Mexiko einzuführen, es in Mexiko weiterzuverarbeiten und anschlieβend mit dem erforderlichen „local content“ als mexikanisches Produkt zollfrei in den NAFTA-Raum zu exportieren.

Diese Regeln sind individuell für jede Warennummer in den jeweiligen Verträgen definiert. Im Rahmen einer Ursprungsanalyse ermitteln wir die Bestimmungen, die innerhalb der für Sie interessanten Freihandelsabkommen für Ihre konkreten Produkte festgelegt sind.

Diese Analyse schlieβt die Importüberprüfung für Ihre Produkte ein.